Um zögernde Bauherren zu überzeugen, gibt es wie in vielen anderen Bereichen der erneuerbaren Energien Möglichkeiten der Förderung vom Staat bzw. von staatsnahen Institutionen. Für den Bereich der Pelletheizungen sind hier speziell die KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) zu nennen. Doch unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Pelletheizung-Förderung durch KfW Heizungs-Programm
Am 01.03.2013 startete die staatliche KfW-Bank ein eigenes Kreditprogramm zur Förderung von Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Die zinsgünstigen Kredite von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit können in Kombination mit Investitionszuschüssen aus dem Marktanreizprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) in Anspruch genommen werden. Gefördert werden beispielsweise der Einbau von thermischen Solarkollektoren, Biomasseanlagen (Holzpellets bzw. Hackschnitzel) oder Wärmepumpen.
Die Förderung von Pelletheizungen ist seit April 2015 durch eine neue Richtlinie für das Marktanreizprogramms für Erneuerbare Wärme (MAP) noch attraktiver geworden. Für den von der BAfA geförderten Heizungsaustausch für Heizungen mit einer Leistung bis 100 kW wurden dabei die Fördersätze nochmals deutlich erhöht.
Neu seit April 2015 sind auch mögliche Zuschüsse für separate Maßnahmen zur Heizungsoptimierung. So können auch ergänzende Investitionen bei der Modernisierung einer Heizung gefördert werden, z.B. die Einrichtung eines Pelletlagers oder eine notwendige Erneuerung des Schornsteins. Bis zu 10 % der förderfähigen Investitionskosten werden gefördert, maximal 50 % der Basisförderung.
Weitere Neuerungen: Pelletheizungen mit Brennwertnutzung werden seit April 2015 besser gefördert als bisher. Und auch eine Förderung beim Einbau und Neubauten ist bis zu einer Höhe von 3.500 Euro möglich.
Informationen zu den konkreten Fördermöglichkeiten findet man auf www.kfw.de bzw. über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002. Bei Bestandsbauten kann die Modernisierung, sprich der Austausch einer alten Heizung gegen eine Pelletheizung gefördert werden. Für Neubauten bietet sich oft das nicht nur auf "Heizung" bezogene "unspezifische" KfW-Förderprogramm mit den allgemeinen Richtlinien für energieeffizientes Bauen an.
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Mit BAfA-Förderung auch gute Chancen bei der KfW
Hauseigentümer können des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) einen Zuschuss erhalten. Dies ist vor allem interessant für:
- Kessel zur Verbrennung von Biomasse-Pellets und Hackschnitzeln
- Pelletöfen mit Wassertasche
- Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Holzhackschnitzeln und Scheitholz
- Besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
- Eine Nachrüstung durch Einrichtungen zur Brennwertnutzung
- Eine Nachrüstung der Heizung durch Einrichtungen zur Staubminderung
- Maßnahmen zur Bereitstellung von Prozesswärme
Die Förderung des BAfA für Pelletheizungen ist an bestimmte Vorbedingungen geknüpft.
- Sie wird in der Regel gewährt für den Einbau von Pelletheizungen zur Wärmenutzung in Altbauten im Austausch für eine bestehende ältere Heizung.
- Das heißt ganz klar, Neubau ist kein Fokus dieses Förderprogramms.
- Ausnahmen bilden Neuanlagen, die mit Anlagenteilen ausgerüstet sind, welche einen Abscheidegrad von mindestens 50 Prozent erreichen.
Es gibt zudem eine Reihe weiterer dezidierter Bestimmungen, die Ein- bzw. Ausschlusskriterien für die Förderung einer Pelletheizung darstellen. So sind Pelletöfen (Warmluftgeräte) im BAfA-Programm nicht förderfähig (bei der KfW stehen die Chancen da eventuell besser).
Außerdem muss beispielsweise eine Umwälzpumpe im Heizungssystem die Effizienz-Anforderungen entsprechend der Effizienzklasse A erfüllen oder den Energieeffizienzindex EEI gemäß Ökodesignrichtlinie von 0,27 einhalten. Zudem muss für jede Anlage vorab von einem Fachmann ein hydraulischer Abgleich vorgenommen werden. Solche Fragen sollte man in der Angebotsphase mit einem Fachmann im Detail besprechen.
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Änderungen bei BAfA Förderung ab 2018
Neu ab dem 1. Januar 2018: Man muss die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien zwingend bereits vor Vertragsschluss mit dem Installateur und Umsetzung der Maßnahme beim BAFA beantragen.
Übergangsfrist 2017: Antragsteller, die ihre Heizung bereits 2017 in Betrieb nehmen, können den Förderantrag noch innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme stellen. Wurde für eine Pelletheinzungs-Anlage der Auftrag im Jahr 2017 erteilt, die erst im Jahr 2018 in Betrieb geht, gilt eine besondere Bafa-Regelung (ext.Link).
Fragen zur Pellet-Förderung klären
Viele Fragen können Sie auch unverbindlich mit den Anbietern von Pelletheizungen klären. BAfA-Formulare und teils sehr technische Details zu den Förderrichtlinien finden Sie auch auf den Seiten der BAFA. Kommen Sie bei den Detailfragen mit einem Heizungsfachmann nicht weiter bzw. wollen Sie sich vorab über Fördermöglichkeiten rückversichern, können Sie versuchen, Fragen auch direkt mit der BAFA zu klären:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Referate 511 – 514 Frankfurter Straße 29 – 35, Telefon: +49 6196 908-625 Telefax: +49 6196 908-800
Kontakformular: http://www.bafa.de/bafa/de/kontakt/index.jsp?parentCategory=Energie&mailReceiver=mailcategory.erneuerbar
(Alle Angaben ohne Gewähr)
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