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TÜV Rheinland: Mangelhafte Holzpellets können Heizungen beschädigen

TÜV Rheinland: Mangelhafte Holzpellets können Heizungen beschädigen

Zu welchem Angebot soll man greifen? Für die Besitzer von Holzpellet-Anlagen stellt sich die Frage bei stark schwankenden Preisen regelmäßig. Der TÜV Rheinland gibt deshalb Hinweise, auf was man beim Kauf von Pellets achten kann.

Worauf ist beim Pellet-Kauf zu achten? © wok/kontim

Entsprechen die Pellets nicht der internationalen Norm ISO 17225-2:2014-09, bestehe die Gefahr, dass die Heizleistung sinke und im schlimmsten Fall die Heizung Schäden davontrage. 

Fanny Saß, Expertin für die Zertifizierung von Holzpellets bei DIN CERTCO, einem Tochterunternehmen von TÜV Rheinland hat dabei speziell Schnäppchen unbekannter Herkunft im Blick und rät vom Kauf aus anonymen Quellen ab.

Es bestehe die Gefahr, dass die Ware die Heizung schädige und dann nicht mehr reklamiert werden kann. Der Name des Herstellers und das Produktionsjahr sollten laut Saß in jedem Fall bekannt sein. Sei das Produkt zusätzlich nach DINplus oder ENplus zertifiziert, würden die Pellets keine Schäden in der Heizung anrichten.

Staubentwicklung beim Befüllen vermeiden

Holzpellets dürfen nur aus unbehandelten Holzresten wie Hackschnitzeln und Säge- oder Hobelspänen gepresst werden. Lediglich die Zugabe von maximal zwei Prozent Stärke oder Melasse als Presshilfsmittel sind zugelassen.

Die Zertifizierer vom TÜV prüfen laut Saß, die Ware beispielsweise auf Schadstoffe wie Blei oder Quecksilber und darauf, wie hoch der sogenannte Feinanteil ist". "Ein zu hoher Feinanteil trägt laut der Expertin zu einer stärkeren Verrußung des Ofens bei, wovon auch die Sichtscheibe betroffen sein kann.

Für den reibungslosen Betrieb der Heizung sei außerdem die richtige Größe der Pellets von Bedeutung: Eine Länge von vier Millimetern wäre das optimale Maß, damit die Pellets die Förderschnecken in den Öfen problemlos passieren.

Feuchtigkeit macht Pellets unbrauchbar

Auch die Verbraucher haben laut Saß einen wichtigen Anteil am reibungslosen Betrieb ihrer Holzpellet-Heizung. Unter anderem hinsichtlich der richtigen und speziell trockenen Pellets-Lagerung. Selbst bei nur kurzfristiger Befeuchtung quellen die Pellets auf und sind laut Saß sofort unbrauchbar.

(Verwendete Quellen: TÜV Rheinland, ots)