Das Klimapaket der deutschen Bundesregierung, verbessert zum Stichtag 01.01.2021 die Möglichkeiten zur Förderung beim Dämmen und bei der Modernisierung bzw. den Austausch von Heizungen im Eigenheim. Was ist bei der energetischen Gebäudesanierung alles steuerlich absetzbar und worauf sollte man achten?
Besitzer von selbst genutztem Wohneigentum können nun insgesamt 20 Prozent der anfallenden Kosten einer energetischen Gebäudesanierung (max. 40.000 Euro) von der Steuerschuld abziehen - verteilt auf drei "Steuerjahre". Gefördert werden dabei auch Einzelmaßnahmen. Die Wohnung bzw. das Wohngebäude muss bei Beginn der Maßnahme allerdings mindestens zehn Jahre alt sein.
Um die energetische Gebäudesanierung steuerlich absetzen zu können, sind keine komplizierten Formulare nötig. Die Auszahlung der Förderung ist ab 2021 denkbar einfach. Kurz gesagt - man holt sich einen Teil seiner Investition in das eigene Haus über die Einkommensteuer zurück. Es muss also zuvor kein gesonderter Antrag gestellt werden.
Die Durchführung einer Maßnahme muss lediglich durch einen Energieberater bzw. über eine Bescheinigung des ausführenden Handwerks-Meisterbetriebs dokumentiert und der Einkommenssteuererklärung hinzugefügt werden. Für die Bescheinigung muss verpflichtend eine amtliches Formular verwendet werden (zu finden auf der Website des Finanzministeriums).
Bereits ab dem 1.1.2020 trat die steuerliche Förderung in Kraft. Das heißt, schon mit der Einkommensteuerklärung für 2020 kann die steuerliche Förderung für das Eigenheim erstmals berücksichtigt werden.
Im Unterschied zur steuerlichen Absetzbarkeit über die Einkommensteuer gibt es natürlich weiterhin die großen KfW-Förderprogramme bei kompletten Gebäudesanierungen. Die beiden Förderungen können allerdings nicht geleichzeitig genutzt werden. Bei großen umfassenden Modernisierungen lohnt sich aber in der Regel die KfW-Förderung. Dort bekommt man ab Anfang 2021 sogar zehn Prozent mehr finanzielle Förderung als bisher. Die KfW-Programme und das Marktanreizprogramm für Wärme aus erneuerbaren Energien wird in einer Bundesförderung für effiziente Gebäude zusammengepackt, was die Antragstellung vereinfachen soll.
Siehe auch:
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