Durch den neuen Standard-Energieausweis in der Energieeinsparverordnung EnEV 2007 müssen Besitzer von Wohngebäuden Mietern oder Kaufinteressenten einen Beleg mit detaillierten Informationen vorlegen, der die Energieeffizienz des Gebäudes beschreibt. Für Büro- oder andere Nichtwohngebäude ist der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung seit dem 1. Juli 2009 ebenfalls Pflicht.
Der Energieausweis soll es Käufern und Mietern erleichtern, bei Kauf oder Anmietung den zukünftigen Energieverbrauch einzuschätzen und sich damit ein Bild über die Eenergieeffizienz des Gebäudes zu machen. Wie bei Kauf oder Miete soll auch vor einem Bauvorhaben der Energieausweis den Vergleich mehrerer Häuser ermöglichen und die Entscheidung für ein konkretes Objekt erleichtern.
Mit der neuen Fassung der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 gelten für Bauanträge ab dem 01.10.2009 inzwischen erweiterte und im Bezug auf den Energieverbrauch schärfere Vorschriften. Für Bauanträge, die bereits vor dem 01.10.2009 gestellt wurden, ist weiterhin die EnEV 2007 relevant.