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Energiesparverordnung 2009 - EnEV

Energiesparverordnung 2009 - EnEV

Energiesparverordnung 2009 EnEV - Ab 01.10.2009 gilt die neue Fassung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden - offiziell Energieeinsparverordnung (EnEV) genannt.

Mit der Energieeinsparverordnung wurde die europäische Gebäude-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Eines der zentralen Elemente der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die Einführung des Energieausweises auch für den Gebäudebestand.

Aber auch aktuelle Anforderungen an Beleuchtung, Lüftung und Kühlung von Nichtwohngebäuden sind genauso Bestandteil dieser Energiesparverordnung wie turnusgemäße Inspektionen für Heizungen und Klimaanlagen.

Mit der erneuerten EnEV 2009 sollen Neubauten nun künftig eine um durchschnittlich 30 Prozent bessere Energiebilanz aufweisen als nach bisherigen Vorgaben. Auch wer in Zukunft an seinem Altbau größere Modernisierungen vornehmen will, muss ab Oktober 2009 im Mittel um 30 Prozent verschärfte energetische Anforderungen einhalten.

Ob die Vorgaben der neuen EnEV 2009 überhaupt für ein Haus gelten, hängt vom Datum der Bauantragstellung ab. Erfolgt der Bauantrag ab dem 1. Oktober 2009, gilt auch die EnEV 2009. Für Bauanträge, die früher gestellt wurden, gilt weiterhin die EnEV 2007.

 

Zentrale Neuerungen der Energieeinsparverordnung EnEV 2009:

  • Bei Neubauten wird die bisherige Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf um 30 Prozent im Durchschnitt gesenkt.
  • Die Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle bei Neubauten steigen: Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss nun im Schnitt 15 Prozent mehr leisten als bisher.
  • Raumluft-Klimaanlagen müssen zukünftig mit einer automatischen Regelung der Be- und Entfeuchtung nachgerüstet werden.
  • Renovierung / Modernisierung: Werden bei Altbauten größere baulichen Änderungen an der Gebäudehülle vorgenommen, werden die Bauteilanforderungen wie Fassaden und Fenster um durchschnittlich 30 Prozent verschärft. Alternativ kann der Bauherr im Bezug auf den Jahres-Primärenergiebedarf und bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle bis zu einem 1,4fachen Wert eines Neubaus sanieren.
  • Gebäudeeigentümer, die eigentlich keine Renovierung und Modernisierung Ihres Hauses planen, müssen nun neue Nachrüstpflichten erfüllen, speziell im Dachbereich. Die obersten begehbaren Geschossdecken müssen bis Ende 2011 eine Wärmedämmung erhalten, eine Dämmung des Daches selbst ist dabei jedoch ausreichend. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt dies allerdings nur dann, wenn nach dem 1. Februar 2002 der Eigentümer gewechselt hat.
  • Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre alt sind, sollen aus Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche verschwinden. Sie sollen entsprechend durch moderne und effizientere Heizungstechnik ersetzt werden. Die Pflicht zur Außerbetriebnahme soll stufenweise zum 1. Januar 2020 einsetzen. Ausnahmeregelungen bestehen z.B., wenn das Gebäude das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt oder belegt werden kann, dass ein Austausch unwirtschaftlich wäre. Ausnahmen bestehen in der EnEV 2009 aber auch, wenn Bebauungspläne oder andere öffentlich-rechtliche Vorschriften die Nutzung von elektrischen Speicherheizsystemen vorschreiben.
  • Die Kontrolle der Umsetzung der Energiesparverordnung wird durch die EnEV 2009 verschärft: Die Schornsteinfeger nehmen nun zusätzliche Untersuchungen bei Ihren Routinekontrollen vor. Außerdem müssen bei der Durchführung bestimmter Arbeiten vom ausführenden Betrieb unterzeichnet werden. Einheitliche Bußgeldvorschriften sollen bei Zuwiderhandlung Verfahren zur Zahlung von Ordnungsgeldern erleichtern.


Zu Detailfragen und rechtssicheren Einschätzungen sollte man sich als Referenz die Original-Verordnung im Wortlaut z.B. beim Bundesministerium für Umweltschutz herunterladen. Zur detaillierten Information der Öffentlichkeit über Energiesparmöglichkeiten hat die Bundesregierung die Deutsche Energieagentur (dena) in Berlin eingerichtet. Ein besonderer Service ist die kostenlose 24-Stunden-Hotline der dena unter der Telefonnummer +49 (0) 8000 736 734.

Interessierte Bauherren, Planer und Handwerker können sich bei der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau über Förderprogramme, Energiespartechniken und Vorschriften beraten lassen.