Für wen gilt die steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierung? Für Wohneigentum!
Besitzer von selbst genutztem Wohneigentum können nun insgesamt 20 Prozent der anfallenden Kosten einer energetischen Gebäudesanierung (max. 40.000 Euro) von der Steuerschuld abziehen - verteilt auf drei "Steuerjahre". Gefördert werden dabei auch Einzelmaßnahmen. Die Wohnung bzw. das Wohngebäude muss bei Beginn der Maßnahme allerdings mindestens zehn Jahre alt sein.
Wie kommt man zu seiner steuerlichen Förderung?
Um die energetische Sanierung von Gebäuden steuerlich absetzen zu können, sind keine komplizierten Formulare nötig. Die Auszahlung der Förderung ist seit 2021 denkbar einfach. Kurz gesagt - man holt sich einen Teil seiner Investition in das eigene Haus über die Einkommensteuer zurück. Es muss also zuvor kein gesonderter Antrag gestellt werden.
Die Durchführung einer Maßnahme muss lediglich durch einen Energieberater bzw. über eine Bescheinigung des ausführenden Handwerks-Meisterbetriebs dokumentiert und der Einkommenssteuererklärung hinzugefügt werden. Für die Bescheinigung muss verpflichtend eine amtliches Formular verwendet werden (zu finden auf der Website des Finanzministeriums).
Ab wann gilt die steuerliche Förderung für energetische Gebäudemaßnahmen im Eigenheim?
Bereits am 1.1.2020 trat die steuerliche Förderung in Kraft. Das heißt, schon seit der Einkommensteuerklärung für 2020 kann die steuerliche Förderung für das Eigenheim erstmals berücksichtigt werden.
Welche Maßnahmen zur Modernisierung bzw. Gebäudesanierung kann man 2022 steuerlich absetzen?
- Erneuerungen von Heizungsanlagen
- Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
- Wärmedämmung von Wänden, Decken und Dächern
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Eine energetische Baubegleitung und Fachplanung (50% der Kosten)
Im Unterschied zur steuerlichen Absetzbarkeit über die Einkommensteuer gibt es auch weiterhin die großen KfW-Förderprogramme bei kompletten Gebäudesanierungen. Die beiden Förderungen können allerdings nicht geleichzeitig genutzt werden. Bei großen umfassenden Modernisierungen lohnt sich aber in der Regel die KfW-Förderung. Dort bekommt man seit Anfang 2021 sogar zehn Prozent mehr finanzielle Förderung als bisher. Die KfW-Programme und das Marktanreizprogramm für Wärme aus erneuerbaren Energien wurde in einer Bundesförderung für effiziente Gebäude zusammengepackt, was die Antragstellung vereinfachen soll.
Nach einem vorläufigen Stopp am 24.1. 2022 der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW können seit dem 22.02.2022 wieder Anträge für die energetische Sanierung bestehender Gebäude und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen gestellt werden. Ab 22. Februar 2022 nimmt die KfW wieder Anträge für Sanierungsmaßnahmen entgegen. Die Förderbedingungen bleiben unverändert. Auch alle bis einschließlich 23. Januar eingereichten Anträge werden nach den bisherigen Kriterien geprüft und sollen, soweit förderfähig, genehmigt werden.
Steuerliche Förderung für die Heizung
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