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Ökostrom-Kennzeichnung - Etikettenschwindel vermeiden

Ökostrom-Kennzeichnung - Etikettenschwindel vermeiden

Die Verbraucherzentrale NRW fordert eine klarere Ökostrom-Kennzeichnung bei den Stromanbietern. Bisher seien die Angaben zu Anteilen von Ökostrom und den einzelnen Stromquellen in den Rechnungen der Anbieter unklar oder gar missverständlich.

Die aktuell geltende Stromkennzeichnungs-Vorschrift soll eigentlich für mehr Transparenz bei den Strom-Kunden sorgen. Die deutschen Stromversorger müssen jedes Jahr bis zum 1. November angeben, aus welchen Quellen ihr Strom stammt. Eigentlich soll damit Kunden die Möglichkeit gegeben werden, sich gezielt für Öko-Tarife entscheiden zu können. Dies wird aber laut der Verbraucherzentrale NRW durch die teils irreführenden Angaben erschwert.

Die Verbraucherschützer beziehen sich dabei auf ein vom Energie- und IT-Unternehmen Lichtblick beauftragtes Gutachten des Hamburg Instituts. Unter anderem würden die Kosten für die EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms von weit mehr als 20 Milliarden Euro im Jahr fiktiv in die Angaben der Versorger eingerechnet.

Dies sei auch dann möglich, wenn der konkrete Stromversorger tatsächlich kaum Ökostrom für sein Angebot verwenden würde. Dadurch könne ein bis zu 46 Prozent angeblicher Ökostromanteil in den Tarifunterlagen erscheinen, der durch das Unternehmen in Wirklichkeit gar nicht erreicht wird.

Das Energieunternehmen Lichtblick als Auftraggeber der Studie deshalb zusätzlich, dass der nach dem EEG geförderte Ökostrom rein rechnerisch allen Stromkunden in Deutschland zugeteilt werde. Der Gesetzgeber biete Stromfirmen aber keine Möglichkeit, geförderten Wind- oder Sonnenstrom direkt an Kunden zu liefern. Die Stromkennzeichnung sei deshalb staatlich verordneter Etikettenschwindel.

 

Eine bessere Ökostrom-Kennzeichnung

Der Reformvorschlag der Gutachter sieht deshalb im Kern vor, zukünftig nur noch die Energiemengen in der Stromkennzeichnung auszuweisen, die ein Anbieter tatsächlich für seine Kunden produziert oder einkauft.

Da Verbraucher mit der EEG-Umlage den Ausbau von Windrädern und Solaranlagen finanzieren, sollen Stromkunden gesondert auf diesen Energiewende-Beitrag hingewiesen werden. Mit der Stromlieferung hat die Umlage aber nichts zu tun - deshalb solle der grüne EEG-Strom künftig nicht mehr in der Tarif-Kennzeichnung auftauchen.

 

Selber besseren Ökostrom im Tarif-Vergleich finden

Dieser Tarif-Rechner verfügt über eine besondere Option, die man nicht in allen Tarif-Rechnern findet: Ökostrom - "Nachhaltig". Damit werden speziell die Angebote von Anbietern angezeigt, die für Ihren Strom auch relativ strenge Zertifikate vorweisen können. Dazu gehören beispielsweise das "ok-Power" Label oder das "Grüner Strom" Label, aber auch Anbieter, die zumindest nachweisen können, dass sie in signifikantem Umfang in lokale Ökostrom-Produktion investieren.

Die-Standard-Option "Ökostrom - Basis" im Tarif-Rechner vergleicht die "Basis"-Tarife vieler Anbieter. Dabei handelt es sich zwar oft um die günstigsten Öko-Tarife, sie beinhalten jedoch auch Stromversorger-Tarife, die nicht allen strengen Kriterien der Option "nachhaltig" entsprechen. Weitere Infos zu den Anbietern finden Sie in den Detailangaben des jeweiligen Tarifes. Zum Stromtarif-Rechner