Der Nutzen eines Solarstromspeichers
Im Idealfall wird die mittels einer auf dem Dach befindlichen Photovoltaikanlage erzeugte Elektroenergie direkt in das hausinterne Stromnetz eingespeist. Auf diese Weise kann diese selbst erzeugte Energie sofort von den technischen Geräten des Hauses genutzt werden. Doch bei Weitem nicht immer entspricht die Menge an erzeugtem Strom der des aktuellen Energiebedarfs: Bei starker Sonneneinstrahlung wird oftmals mehr Strom erzeugt, als sofort verbraucht werden kann, während in der Nacht gar keine solare Stromerzeugung möglich ist. An dieser Stelle kommt ein Solarstromspeicher ins Spiel:
Wird aufgrund einer starken Sonneneinstrahlung in den Solarmodulen mehr Elektroenergie erzeugt, als gerade benötigt wird, so kann dieser Überschuss in den hauseigenen Solarstromspeicher fließen und dann beispielsweise in der Nacht genutzt werden. Nur wenn auch dann der selbst erzeugte Solarstrom - inklusive des Speichers - nicht ganz zur Verbrauchsdeckung ausreichen sollte, muss die fehlende Menge weiterhin konventionell aus dem teuren öffentlichen Stromnetz ergänzt werden. Die genauen Werte für die Region auch in Bezug auf die Sonneneinstrahlung erhält man auf den Internetseiten des Deutschen Wetterdienstes.
Die Vorteile modernster Solarstromspeicher
Die Vorteile einer Solaranlage lassen sich in fünf Punkten zusammenfassen
- Unabhängigkeit vom Energieversorger
- Deutliche Kosteneinsparungen beim Verbrauch elektrischer Energie
- Fördermittel können genutzt werden
- Höhere Flexibilität durch Energiespeicher
- Aktiver Umweltschutz
Moderne Solarstromspeicher besitzen eine Lithium-Eisenphosphat-Batterie, welche selbst über die Jahre hinweg kaum an Leistungsfähigkeit verliert. Ihre mögliche Haltbarkeit beträgt 15 Jahre, wobei der Hersteller für die ersten 10 Jahre sogar eine Garantie gibt.
Die aktuellen Förderungsmöglichkeiten
Seit dem 1. März 2016 gilt die neue Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau, welche höhere technische Anforderungen an Solarstromspeicher stellt. Gefördert werden Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, welche eine Leistung von bis zu 30 Kilowatt besitzt und die ab dem 1. Januar 2013 installiert wurde.
Diese Förderung durch die KfW erfolgt in Form eines Zuschusses zur Tilgung eines für die Investition bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch genommenen Kredits. Dieser Tilgungszuschuss beträgt bis zum 30. Juni 2016 25 Prozent und sinkt anschließend in Halbjahresschritten um jeweils drei Prozent, bis er im zweiten Halbjahr 2018 nur noch 10 Prozent beträgt.