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Solaranlagen Förderung - reduzierte Photovoltaik-Zulagen per Gesetz

Solaranlagen Förderung - reduzierte Photovoltaik-Zulagen per Gesetz

Solarförderung 2012 - Bereits Anfang des Jahres hatte sich die Politik auf eine reduzierte Förderung von Solaranlagen festgelegt. Die von Umweltministerium und Bundeswirtschaftsministerium ausgehandelte und am 29.03.2012 vom Bundestag abgesegnete Neuregelung legte nun noch einmal deutlich nach. Viele Interessenten müssen nun noch einmal gut rechnen. Unter welchen Rahmenbedingungen lohnen sich Solaranlagen für Photovoltaik 2012 auf dem Dach zukünftig noch?

Die Solar-Vergütung wird rückwirkend zum 1. April 2012 abgesenkt , unter anderem mit der Begründung der in den letzten Jahren deutlich gesunkenen Preise für Solaranlagen.

[Zwischenstand: 11.05.2012 - Bundesrat blockiert und verzögert Umsetzung der Solarstrom-Kürzungen (siehe hierzu z.B. Spiegel Online Meldung)]

[Update: 06.07.2012 - Bundestag stimmte der im Vermittlungsausschuss beschlossenen Kürzung der Solarförderung zu, laut BMU]

Die Änderungen im Gesetz treten rückwirkend ab 01.04.2012 in Kraft.

  • Die Einmalabsenkung der Vergütungssätze bleibt bestehen. Für Photovoltaik-Dachanlagen wird eine neue Leistungsklasse zwischen 10 und 40 kW mit einer Vergütung von 18,5 Cent/kWh geschaffen.
  • Kleine Anlagen bis 10 kW werden vom Marktintegrationsmodell ausgenommen, um den technischen Aufwand gering zu halten. Bei Anlagen ab 10 und bis einschließlich 1.000 kW werden 90% der Jahresstrommenge vergütet. Diese Regelung gilt für alle neu ab dem 1. April 2012 in Betrieb genommenen Anlagen. Die vergütungsfähige Jahresstrommenge wird jedoch erst ab dem 1. Januar 2014 begrenzt.
  • Es wird ein Gesamtausbauziel für die geförderte Photovoltaik in Deutschland in Höhe von 52 GW verankert. Im Gegenzug bleibt der jährliche Ausbaukorridor in der Höhe von 2.500 – 3.500 MW bestehen und wird nicht abgesenkt. Ist das Gesamtausbauziel erreicht, erhalten neue Anlagen keine Vergütung mehr. Der Einspeisevorrang bleibt aber für zusätzliche neue Anlagen auch danach gesichert.
  • Die Größenbegrenzung bei der Vergütung von Freiflächenanlagen bleibt bei 10 MW, aber die Zusammenfassung von Anlagen zu einer Gesamtanlage erfolgt pro Gemeinde im Umkreis von 2 km anstelle der bisher festgelegten 4 km.
  • Im EEG wird eine Verordnungsermächtigung aufgenommen, die es der Bundesregierung erlaubt, mit Zustimmung von Bundesrat und Bundestag eine Vergütung für Photovoltaik-Anlagen auf Konversionsflächen mit einer Leistung von mehr als 10 MW einzuführen.
  • Die Übergangsbestimmungen für Dachanlagen, für die vor dem 24. Februar ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde, und Freiflächenanlagen, für die vor dem 1. März ein Planungsverfahren begonnen wurde, bleiben unverändert.

 

Eckdaten der Kürzungen im Jahr 2012

Die Vergütung ab April 2012 reduziert sich wie folgt:

  • für kleine Dachanlagen von bisher 24,43 auf 19,50 ct/kWh (bis 10 kW)
  • Für Photovoltaik-Dachanlagen wird eine neue Leistungsklasse zwischen 10 und 40 kW mit einer Vergütung von 18,5 Cent/kWh geschaffen
  • für größere Dachanlagen von bisher 21,98 auf 16,50 ct/kWh und
  • für Freiflächenanlagen von bisher 17,94 auf 13,50 ct/kWh.

Damit wird die laut EEG eigentlich zum 1. Juli 2012 vorgesehene Absenkung (von 15%) vorgezogen und darüber hinaus werden die Vergütungen um rund 1 - 3 ct/kWh zusätzlich abgesenkt.

(Alle Angaben ohne Gewähr.)

 

Kontinuierliche Absenkung der Förderung vereinbart

Die ursprünglich vereinbarte Kürzung der Solar-Zuschüsse pro Halbjahr sei, so die Argumentation der Politik, nicht mehr zu halten gewesen, weil im Jahr 2011 doppelt so viele Anlagen in Betrieb gegangen wären, als von Regierung und Netzagentur prognostiziert.

Die Degression der Einspeisevergütung wird unter anderem deswegen von jährlichen auf monatliche Schritte umgestellt. Damit soll dem jährlichen "Antragsboom" vor dem jeweiligen Jahresstichtag entgegengewirkt werden. Die Basisdegression beträgt 1% pro Monat und damit (abgezinst) 11,4% im Jahr. Die monatliche Degression soll sich, wenn der Zielkorridor der prognostizierten Neuanlagen überschritten wird, erhöhen und kann maximal 2,8% im Monat bzw. 29% im Jahr betragen, wenn mehr als 7.500 Megawatt an Solaranlagen im Jahr installiert werden.

Kleine Anlagen bis 10 kW werden vom Marktintegrationsmodell ausgenommen, um den technischen Aufwand gering zu halten. Bei Anlagen ab 10 und bis einschließlich 1.000 kW werden 90% der Jahresstrommenge vergütet. Die restliche erzeugte Solarstrommenge kann entweder vom Betreiber selbst verbraucht und direkt vermarktet werden.

Solange die Strompreise steigen, kann sich das durchaus für die Anlagenbetreiber rechnen.  Zumindest wenn man einen "normalen" Haushaltsstrompreis in Höhe von 23 ct/kWh zugrunde legt. Selbst produzierter und genutzter Strom wäre damit attraktiver als die niedrigere EEG-Vergütung in Höhe von 19,5 ct/kWh.

Große Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1 Megawatt erhalten weiterhin 100% der eingespeisten Strommenge vergütet. Freiflächenanlagen bis 10 MW werden ebenfalls zu 100% vergütet. Das sogenannte Marktintegrationsmodell wird damit auf Anlagen beschränkt, für ein Eigenverbrauch oder eine Direktvermarktung sinnvoll möglich sind.

Für die langfristige Förderung ist eine Deckelung bei 52 Gigawatt an installierter Solarleistung geplant, Stand Mitte 2012 sind bereits insgesamt Solaranlagen mit ca. 28 Gigawatt am Netz. Wird in den nächsten Jahren keine neue Regelung vereinbart, könnte die Förderung für neu installierte Module also in einigen Jahren komplett auslaufen.

(Alle Angaben ohne Gewähr)

 

Wie geht es mit der Solarförderung weiter - wird Photovoltaik teurer?

Die Politik hält sich alle Optionen offen und macht damit klar, dass die Anschubfinanzierung für die Energiewende zumindest im Sektor der Solaranlagen in diesem Umfang keine Dauerlösung sein wird.

Deutlich wird auch, dass eine staatlich verordnete Preisgarantie nur noch für eine eingeschränkte prozentuale Stromleistung pro Anlage gelten soll. Die neuen Regelungen haben bei den jetzigen und potentiellen Betreibern von Solaranlagen erwartungsgemäß keine Begeisterung ausgelöst. Vor allem die blitzschnelle Umsetzung der Kürzungen hat den Preisdruck und Wettbewerb in der Branche weiter erhöht.

Ein gesellschaftlicher Aufschrei war jedoch nicht zu vernehmen. Auch wenn der überwiegende Teil der Bevölkerung die Energiewende laut Umfragen unverändert unterstützt, so hatten die wiederholt vorgetragenen Argumente gegen hohe Subventionen für Photovoltaik-Anlagen durch alle Stromnutzer diese politische Entscheidung zur Begrenzung der Förderung vorbereitet.

Man muss als potentieller Betreiber einer Photovoltaik-Anlage bei seiner Entscheidung für eine konkrete Anlage nun aktuell zwei große Themenfelder mit bedenken. Die Änderungen im Bereich der staatlichen Subventionierung sowie die Tendenzen zur Marktbereinigung und das Verdrängen einiger etablierter Hersteller von Photovoltaik-Anlagen. Denn durch weltweit expandierende Unternehmen, die Märkte mit knapp kalkulierten Preisen in Bewegung bringen, verändert sich auch die Hackordnung unter den Anbietern. Das bedeutet zur Zeit nicht unbedingt, dass Anlagen durch die Verringerung von Subventionen unrentabler werden müssen. Aber die Rechnung wird komplexer und man sollte sich einen guten Marktüberblick verschaffen.

Auch heute noch kann sich eine Photovoltaik-Anlage zur Eigennutzung rechnen, wenn man langfristig von steigenden Strompreisen ausgeht. Doch statt großzügiger Alimentierung vom Staat steht nun eher der Trend zur Selbstversorgung beim Strom im Vordergrund und die intelligente Vernetzung als kleiner und unabhängiger Stromproduzent ins allgemeine Stromnetz. Trotz der Kürzungen bleibt die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen durch die deutlich gefallenen Preise für viele Interessenten weiterhin attraktiv.