Die gemeinsam präsentierten Vorschläge beinhalten im Detail folgende geplanten Änderungen:
- Der variable Teil der zum 1. Januar 2012 vorgesehenen Vergütungsabsenkung wird auf den 1. Juli 2011 vorgezogen. Die Absenkung kann damit bereits im 2. Halbjahr 2011 wirksam werden.
- Bei einem Marktvolumen oberhalb von 7.500 Megawatt (MW) erfolgt ein weiterer Degressionsschritt von 3 % (bisherige Obergrenze 6.500 MW).
- Die Absenkung zum 1. Juli 2011 kann damit je nach Marktentwicklung bei einer Zubauprognose von mehr als 7.500 MW bis zu 15 Prozent betragen (Bei Zubauprognose von nur 3500 Megawatt entfällt die vorgezogene Absenkung).
- Die Absenkung richtet sich nach der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011 (Bemessungszeitraum). Die Bundesnetzagentur rechnet anhand der Anlagenmeldungen in diesen Monaten das Marktvolumen für ein Jahr hoch.
- Die Degression zum 1. Januar 2012 entspricht zusammen mit der vorgezogenen Degression der gesetzlich festgelegten Gesamtdegression von maximal 24 %.
- Wegen der längeren Planungszeiten für Freiflächenanlagen soll die Absenkung für diese Anlagen zum 1. September 2011 erfolgen.
Bundesumweltminister Röttgen kündigte an, dem Deutschen Bundestag vorzuschlagen, das EEG entsprechend dieser Vorschläge zu ändern. Gerade weil er sich ich für einen weiteren Ausbau der Photovoltaik und den Erhalt des EEG einsetze, halte er diese Maßnahmen für dringend erforderlich. Die Unterstützung durch die Branche selbst zeuge von einem hohen Verantwortungsbewusstsein, sei aber auch Ausdruck ökonomischer Vernunft. Ein überhitzter Markt führe zu stark schwankenden Preisen und schade damit letztlich auch der Wettbewerbsposition der deutschen Solarunternehmen.
Kürzung der Solarförderung 2012 - Infos zur Reduzierung