Ein Leitfaden des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) erläutert neue Geschäftsmodelle und unterstützt künftige Solarstrom-Lieferanten - elektronischer Muster-Stromliefervertrag inklusive.
Immer mehr Betreiber von Photovoltaik-Anlagen denken derzeit ernsthaft darüber nach, Solarstrom nicht nur verstärkt selbst zu nutzen, sondern auch an Nachbarn oder Mieter zu vermarkten. Steigende Stromtarife bei immer weiter sinkenden Erzeugungskosten für Solarstrom befördern diesen Trend ebenso wie die in Kraft getretene anteilige Förderkappung bei größeren Solarstromanlagen. Wer Solarstrom-Versorger werden will, muss jedoch einige Voraussetzungen erfüllen und die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) hat daher in Zusammenarbeit mit Fachanwälten einen neuen Wegweiser erstellt, der ab sofort über den Verband bezogen werden kann.
Elektronischer Muster-Stromliefervertrag inklusive
Der Leitfaden erläutert laut BSW-Solar eingehend das Geschäftsmodell der solaren Direktvermarktung und bietet praktische Handreichungen wie zum Beispiel einen von Experten geprüften Muster-Stromliefervertrag und eine Muster-Stromrechnung für die Stromabrechnung mit Dritten. Diese Handreichungen sollen helfen, eine individuelle und teure Rechtsberatung zu sparen.
Neue Geschäftsmodelle wie der Stromverkauf an Nachbarn werden interessanter, weil die Einspeisevergütung für Solarstrom durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) monatlich gesunken ist.
Solarstrom vom Nachbarn oder Vermieter günstiger als Netzstrom
Neben der Vermarktung überschüssigen Solarstroms könnte es sich in naher Zukunft nach Einschätzung des BSW-Solar unter Umständen lohnen, auch größere Anteile des selbst erzeugten Ökostroms zu verkaufen. Denkbar sei auch eine Versorgung von Nachbargrundstücken über Direktleitungen oder Modelle, bei denen Dritte zum Beispiel auf dem Dach eines Mietwohnblocks eine größere Solarstromanlage errichten und den Bewohnern Solarstrom anbieten.
Bereits 1,3 Millionen Privatpersonen und Unternehmen erzeugen Sonnenstrom in Deutschland. Viele von ihnen könnten zukünftig zu Stromlieferanten werden. "Die Photovoltaik demokratisiert damit nicht nur die Stromerzeugung, sondern jetzt auch schrittweise die Stromversorgung", so Körnig.
Der BSW-Leitfaden klärt über Rechte und Pflichten von Solarstrom-Lieferanten auf und informiert über wesentliche Rahmenbedingungen. Wichtige Themen sind Rechnungsstellung, Steuern und Abgaben, vergüteter Überschussstrom und vieles mehr. Ferner erläutert der Leitfaden, was bei neuen Geschäftsmodellen, wie z.B. dem Anlagenpachtmodell, zu beachten ist.
Der im Leitfaden enthaltene Mustervertrag deckt die gängigsten Lieferverhältnisse von Solarstromproduzenten und Stromkunden in der Nahstromversorgung ab. Drei Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein:
Anlagenbetreiber und Stromverbraucher sind nicht identisch,
die Stromlieferung erfolgt ohne die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes
und der Stromverbraucher ist Letztverbraucher oder Haushaltskunde.
Das können Privatpersonen, Mieter oder Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von maximal zehn Megawatt sein. Der Mustervertrag kann auch für die Belieferung größerer Unternehmen oder andere Geschäftsmodelle (z.B. solares Grünstromprivileg) genutzt werden. Wie der Vertrag dann angepasst werden muss, erklärt der Leitfaden ebenfalls.
Lieferumfang und Bestellung
Der 47-seitige Leitfaden und der Muster-Stromliefervertrag werden zusammen mit einem Mustervertrag für die Dachnutzung (auch einzeln käuflich zu erwerben) sowie einer Musterstromrechnung geliefert. Das Paket kann im Online-Shop des BSW-Solar (www.bsw-solar-shop.de) für 289 Euro inklusive MwSt. erworben werden. Mitglieder des Bundesverbandes Solarwirtschaft erhalten einen Rabatt von 25 Prozent.