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PV-Einspeisevergütung ab 01.04.2015 pro Monat um 0,25 Prozent niedriger

PV-Einspeisevergütung ab 01.04.2015 pro Monat um 0,25 Prozent niedriger

Die Bundesnetzagentur gab bekannt, dass die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen im Zeitraum vom 1. April 2015 bis zum 1. Juni 2015 jeweils zum Monatsersten um 0,25 Prozent sinken.

Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit 1.811 Megawatt unterhalb des im EEG angestrebten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt. Der Zubau von Photovoltaik-Anlagen geht weiterhin konstant zurück.

Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen wird seit 2012 monatlich angepasst. Der sogenannte Zubaukorridor bei der Berechnung der Einspeisevergütung soll eine kostengerechte Förderung der Anlagen ermöglichen, die auf Preissenkungen bei den Anlagen reagiert.

Werden viele Anlagen neu in Betrieb genommen, sinken die Vergütungssätze schneller, wird der angestrebte Zubau unterschritten, sinkt die Vergütung weniger stark, bleibt gleich oder steigt sogar an. Dies gilt neben der grundsätzlichen Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat.  

Die Berechnung der Vergütungen wird von der Bundesnetzagentur vorgenommen. Grundlage für diese Berechnung bilden die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate. Für die aktuelle Berechnung der Vergütungssätze sind dies die Zahlen der Monate März 2014 bis Februar 2015.  

 

(Quelle: Bundesnatzagentur)