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Photovoltaik-Anlagen Fördersätze werden nicht gekürzt

Photovoltaik-Anlagen Fördersätze werden nicht gekürzt

Die Bundesnetzagentur gab bekannt dass die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen, die im Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. September 2016 in Betrieb genommen werden, nicht gekürzt werden. Die Fördersätze wurden damit bereits seit dem 1. Oktober 2015 nicht mehr abgesenkt.

 

Grund ist für den aktuellen Zeitraum, dass der Zubau der vergangenen zwölf Monate mit ca. 1.366 Megawatt mehr als 1.000 Megawatt unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt lag.

Bewegt sich der Zubau der letzten zwölf Monate innerhalb des gesetzlichen Korridors, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet.

Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt hingegen dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, bei einer Unterschreitung um mehr als 900 Megawatt gleich bleibt oder bei einer Unterschreitung um mehr als 1.400 Megawatt ansteigt.

Die Zubauzahlen setzen sich zusammen aus den Anlagen im Photovoltaik-Melderegister und den Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Anlagenregister. Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Strom aus Photovoltaik-Anlagen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-v zu finden.