"Der Zubau an Photovoltaik-Anlagen hat sich in diesem Jahr abgeschwächt. Allerdings wurde der gesetzlich vorgesehene Zubaukorridor, an dem sich die Vergütung des Stroms aus Photovoltaik-Anlagen bemisst, im maßgeblichen Zeitraum wieder überschritten. Die Überschreitung war jedoch nicht mehr so hoch wie bei den letzten Festsetzungen. Erstmals wird die Vergütung im Oktober 2013 für große Dachanlagen von1 MW bis 10 MW und Freiflächenanlagen bis 10 MW unter 10 Cent pro kWh fallen", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird monatlich automatisch angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.500 bis 3.500 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen zu einer geringeren Absenkung bzw. Beibehaltung der Vergütung.
Die Bundesnetzagentur ist für die Registrierung der nach dem EEG geförderten PV-Anlagen zuständig. Darüber hinaus ermittelt sie die neuen Einspeisevergütungen und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger. "Die Festlegung erfolgt für das jeweilige Folgequartal und sichert so eine kontinuierliche Anpassung der Förderung an den zu erreichenden Zubaukorridor. Im Oktober 2013 werden wir die Werte für das nächste Quartal veröffentlichen", erläuterte Homann.
Weitere Informationen zu den Vergütungssätzen sowie zur installierten Leistung der gemeldeten PV-Anlagen für Juni 2013 sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zu finden.
(Quelle: Bundesnetzagentur)