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Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen ab Anfang 2015 0,25 Prozent niedriger

Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen ab Anfang 2015 0,25 Prozent niedriger

Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 1. März 2015 jeweils zum Monatsersten um 0,25 Prozent sinken.    

"Der Zubau an Photovoltaik ist 2014 wieder stark zurückgegangen. Bis November 2014 ist er im Vergleich zum Vorjahr um 43 Prozent gesunken", sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. "Der Photovoltaikzubau liegt in den vergangenen zwölf Monaten mit 1.953 MW erneut unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors", so Franke weiter.   

Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen wird nach den Regelungen des EEG monatlich angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.400 MW bis 2.600 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt hingegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.   

Die Bundesnetzagentur ermittelt die jeweiligen Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen. Grundlage für die Berechnung der Degression bilden die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate. Im Rahmen der aktuellen Absenkung der Vergütungssätze sind dies die Zahlen der Monate Dezember 2013 bis November 2014. Während der Rückgang 2013 im Vergleich zum Vorjahr 57 Prozent betrug, ist der Zubau bis November 2014 im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres nochmals um 43 Prozent gesunken.   

(Quelle: Bundesnetzagentur)