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Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen sinken

Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen sinken

Die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen wurden für Anlagen leicht gekürzt, die im Zeitraum vom 1. Mai 2017 bis zum 31. Juli 2017 in Betrieb genommen werden. Dies gab die Bundesnetzagentur bekannt. So sinkt zum Beispiel die Förderung für die kleinen Photovoltaik-Anlagen bis 10 kWp in der festen Einspeisevergütung zum 1. Mai 2017 von derzeit 12,30 ct/kWh auf nunmehr 12,27 ct/kWh.

Solar-Dach Photovoltaik Installation

 

Zubau im Vergleich zum vorhergehenden Bezugszeitraum leicht angestiegen

Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen werden nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes monatlich angepasst. Entscheidend hierfür ist der Brutto-Zubau der letzten sechs Monate, der auf ein Jahr hochgerechnet wird. In diesem Zeitraum liegt laut der Bundesnetzagentur der auf ein Jahr hochgerechnete Brutto-Zubau mit etwa 2.149 Megawatt knapp unterhalb des gesetzlich festgelegten Ausbaupfads von 2.500 Megawatt.

Im Rahmen der Berechnung der Vergütungssätze wurden die Zahlen berücksichtigt, die in den Monaten Oktober 2016 bis März 2017 gemeldet wurden.

Bei einem Brutto-Zubau knapp unterhalb des gesetzlichen Ausbaupfads, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein viertel Prozent pro Monat vorgesehen. Eine deutliche Unterschreitung des Ausbaupfads würde dagegen dazu führen, dass die Vergütungssätze ansteigen.

Die Zubauzahlen setzen sich zusammen aus den Anlagen im Photovoltaik-Melderegister und den Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Anlagenregister. Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Strom aus Photovoltaik-Anlagen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-v zu finden.