Zubau im Vergleich zum vorhergehenden Bezugszeitraum leicht angestiegen
Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen werden nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes monatlich angepasst. Entscheidend hierfür ist der Brutto-Zubau der letzten sechs Monate, der auf ein Jahr hochgerechnet wird. In diesem Zeitraum liegt laut der Bundesnetzagentur der auf ein Jahr hochgerechnete Brutto-Zubau mit etwa 2.149 Megawatt knapp unterhalb des gesetzlich festgelegten Ausbaupfads von 2.500 Megawatt.
Im Rahmen der Berechnung der Vergütungssätze wurden die Zahlen berücksichtigt, die in den Monaten Oktober 2016 bis März 2017 gemeldet wurden.
Bei einem Brutto-Zubau knapp unterhalb des gesetzlichen Ausbaupfads, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein viertel Prozent pro Monat vorgesehen. Eine deutliche Unterschreitung des Ausbaupfads würde dagegen dazu führen, dass die Vergütungssätze ansteigen.
Die Zubauzahlen setzen sich zusammen aus den Anlagen im Photovoltaik-Melderegister und den Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Anlagenregister. Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Strom aus Photovoltaik-Anlagen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-v zu finden.