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Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaik 2012 festgelegt

Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaik 2012 festgelegt

Einspeisevergütung Photovoltaik laut EEG - Die Bundesnetzagentur setzt jährlich die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen laut dem "Erneuerbare Energien Gesetz" (EEG) für das kommende Jahr fest.  Für PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb gehen, erhält der Anlagenbetreiber für jede in das Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom einen Betrag zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent, je nach Standort und Größe der Anlage.

 In den vergangenen zwölf Monaten wurde laut Bundesnetzagentur ein Zubau an Photovoltaik-Leistung von rund 5.200 MW gemeldet. Dieser Wert liegt erheblich unter dem Wert von 7.800 MW, der noch im Vergleichszeitraum Oktober 2009 bis September 2010 gemeldet worden war. 

 

Die EEG Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen sinkt langfristig

Trotzdem führen die aktuellen Werte dazu, dass die Vergütung von Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb gehen, um 15 Prozent niedriger sein wird als die aktuelle Vergütung, denn die neu hinzukommende Leistung des aktuellen Jahres ist mit ausschlaggebend für die Ansetzung der Vergütungssätze für Neuanlagen im Folgejahr.

Die Höhe der Einspeisevergütung und die Degressionssätze ermittelt die Bundesnetzagentur nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Nach dem EEG sinken die Vergütungssätze für neue PV-Anlagen kontinuierlich. Dabei ändert sich der Degressionssatz auf der Grundlage einer jährlichen Basisdegression von neun Prozent in Abhängigkeit vom tatsächlichen Zubau. Dafür enthält das EEG mehrere Schwellenwerte für eine höhere bzw. geringere Degression (siehe auch: EEG Einspeisevergütung 2011).

Im Zeitraum 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 wurde der Bundesnetzagentur insgesamt ein Zubau von PV-Anlagen oberhalb des gesetzlichen Schwellenwerts von 4.500 MW gemeldet. Deshalb reduzieren sich die Vergütungssätze ab  Januar 2012 um weitere sechs Prozentpunkte, also um insgesamt 15 Prozent.

Zu einer Absenkung von 18 Prozent wäre es im Jahr 2012 gekommen, wenn der Wert die Schwelle von 5.500 MW überschritten hätte. Eine maximale Absenkung von 24 Prozent wäre eingetreten, wenn der Wert über 7.500 MW gelegen hätte.

Auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur finden Sie weitere Einzelheiten zu den EEG Degressions- und Vergütungssätzen sowie zu den aktuellsten Datenmeldungen. Ob sich Photovoltaik für ein bestimmtes Haus konkret rechnet, kann man mit Solardach-Rechnern ermitteln.