Im Kern ging es bei der Klage um die Frage, ob die Energie-Effizienz Prüfung mit oder ohne Beutel getestet werden muss. Dyson fühlte sich beim Prüfverfahren benachteiligt, weil das Unternehmen beutellose Staubsauger produziert. Bei Konkurrenzprodukten würde mit leerem Beutel getestet. Dabei würde sich der Energieverbrauch dort durch gefüllte Beutel erhöhen. Das Gericht kippte mit seinem Urteil jetzt gleich die komplette bisherige Kennzeichnung und untersagte sie bis zu einer Neuregelung.
Alle Energie-Effinizienz Label in Läden müssen entfernt werden
Weil die EU-Kommission gegen das Urteil keine Rechtsmittel das Urteil des EU-Gerichts in Luxemburg eingelegt hat, müssen Hersteller und Händler nun reagieren. Nach dem Abverkauf alter Bestände dürfte auch Neuware nur noch ohne Energie-Label vertrieben und angeboten werden. Das bedeutet, potentielle Käufer erhalten vorerst keine auf einen Blick vergleichbaren Daten für die verschiedenen Produkte.
Auch wenn Dyson das Urteil als Transparenz-Gewinn für Verbraucher preist, haben Käufer damit erst einmal vor allem Nachteile beim Vergleich von Produkten. Jedenfalls solange bis die zur Zeit in Überarbeitung befindlichen Energieeffizienz-Anforderungen für Haushaltsgeräte bei der EU vorliegen. Das könnte noch mehrere Monate dauern.