Das Bundeskartellamt empfiehlt Maßnahmen zur Belebung des Wettbewerbs bei Ablesediensten. Wenig Wettbewerb führt nicht selten zu hohen Gewinne - zum Nachteil von Mietern: Die Kartellwächter fordern deshalb die Gesetzgebung zum Eingreifen auf.
Die Behörde kam dabei in ihrem Abschlussbericht für den Wirtschaftszweig Submetering zu geteilten Ergebnissen. Submetering beinhaltet die Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten in Gebäuden sowie die Überlassung der dafür benötigten messtechnischen Ausstattung wie Heizkostenverteiler oder Wärme- und Wasserzähler.
Wegen der zahlreichen Beschwerden über die Preisgestaltung im sogenannten Submetering, der Verbrauchserfassung von Heizenergie und Warmwasser, wurde längst auch das Bundeskartellamt aufmerksam.
Das Ergebnis der Untersuchung ist auf den ersten Blick zwar eindeutig: Wettbewerbswidriges Verhalten hat die Behörde der von den Marktführern Ista und Techem dominierten Branche nicht nachweisen können. Jedenfalls sieht das Bundeskartellamt nach Abschluss seiner Marktanalyse keine Veranlassung, gegen die Unternehmen direkt vorzugehen.
Das Bundeskartellamtes bemängelt allerdings, dass die Anbieterseite hoch konzentriert sei. Auf die beiden Marktführer Techem und ista entfielen im Jahre 2014 zusammengenommen über 50 Prozent des Gesamtmarktvolumens. Auf die größten fünf Anbieter kamen demnach zusammen auf insgesamt über 70 Prozent.
Nach den Ermittlungen im Rahmen der Sektoruntersuchung bestehen nach Ansicht der Behörde erhebliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wettbewerbslosen Oligopols, dem zumindest die beiden Marktführer, möglicherweise aber auch weitere der größten fünf Anbieter, angehören könnten.
Sowohl eine Reihe von Strukturmerkmalen als auch bestimmte Verhaltensweisen der Submetering-Anbieter würden dem Kunden einen Anbieter-Wechsel erschweren. Damit seien sie geeignet, den Wettbewerb zwischen den Submetering-Anbietern zu begrenzen. Dazu zählen speziell die langen tatsächlichen Vertragslaufzeiten, die unter anderem auf unterschiedliche Eichfristen für verschiedene Zählerarten zurückzuführen sind.
Die Preis-Sensibiltät der in der Regel beauftragenden Vermieter ist nach Ansicht der Wettbewerbshüter nur schwach ausgeprägt. Hauptgründe dafür:
Um die genannten Wettbewerbshemmnisse abzubauen, empfiehlt das Bundeskartellamt gesetzgeberische Maßnahmen: