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TÜV rät zu aktueller Heizungstechnik

TÜV rät zu aktueller Heizungstechnik

Heizungstechnik - Der TÜV Rheinland rät, veraltete Heizkessel auszutauschen. Zu berücksichtigen sollte man dabei aktuelle Fördermöglichkeiten des Bundes und die strengeren Regeln für Neubauten seit Januar 2009.

 

Gas- und Ölheizkessel, die über 15 Jahre alt sind, verbrauchen nach Aussage des TÜV Rheinland extrem viel Energie, da bei ihnen die energiehaltigen Abgase ungenutzt durch den Schornstein entweichen. Dies gehe zu Lasten des Geldbeutels und der Umwelt. "Durch den Einbau eines effizienteren Heizsystems lassen sich Heizkosten und CO2-Ausstoß deutlich senken", betont Pascal Klein von TÜV Rheinland. Zwar schlage eine moderne Brennwertkessel- oder Niedrigtemperaturanlage mit rund 4.000 bis 5.000 Euro zu Buche. Doch würde sich diese Investition durch die jährlich zu erwartende Einsparung bei den Energiekosten schnell amortisieren.

In einem Einfamilienhaus mit einer Heizleistung von 20 Kilowattstunden lassen sich nach der Beispielrechnung des TÜV mit einem solchen Heizsystem umgerechnet circa 1.000 Liter Öl oder 1.500 Kubikmeter Gas pro Jahr sparen.

"Mit einer Wärmepumpe wird die Heizenergie direkt aus dem Erdboden, dem Grundwasser oder der Luft gezogen und die Temperatur auf das Heizniveau hochgepumpt", erklärt der Energieexperte. Trotz höherer Stromkosten, die für den Betrieb der Anlage anfallen, sei sie sparsamer als eine Gasheizung. Immerhin gut ein Drittel günstiger als Erdgas sind demnach auch Pellet-Heizungen. Sie nutzen als Brennstoff Holzspäne oder Sägemehl, die zu kleinen "Holzpillen" bzw. Röllchen gepresst werden.

Seit Januar 2009 müssen Neubauten laut dem "Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz" (EEWärmeG) zu einem gewissen Anteil mit Solarwärme, Biomasse oder Geothermie beheizt werden. Der TÜV Rheinland weist darauf hin, dass für den Einsatz von Solarmodulen beispielsweise bei 100 Quadratmetern Wohnfläche ein 4 Quadratmeter großer Kollektor erforderlich sei. Wer feste oder flüssige Biomasse oder Geothermie nutzt, muss den Wärmebedarf zu mindestens 50 Prozent daraus decken, 30 Prozent sind es bei gasförmiger Biomasse.

Wenn der Bauherr den Einsatz erneuerbarer Energien nicht wünscht, kann er auch alternative Baumaßnahmen vornehmen, etwa eine stärkere Dämmung. Wichtig: Verstößt man gegen das Wärmegesetz, ist ein Bußgeld fällig. Wer sich für eine neue Heizung entscheidet, sollte nach Meinung des TÜV zugleich auch andere Sanierungsmaßnahmen in Betracht ziehen, etwa die Dämmung von Kellerdecken oder den Austausch von alten Rohrleitungen.

Der TÜV Rheinland berät Hausbesitzer, welche Maßnahmen geeignet sind, um eine maximale Energieeinsparung zu erreichen und den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.