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TÜV NORD Zertifikat für Ökostrom-Anbieter

TÜV NORD Zertifikat für Ökostrom-Anbieter

tuevnord-zeichenÖkostromprodukte werden auch vom TÜV Nord zertifiziert. Grundlage der aktuellen Bewertungen ist die "VdTÜV-Basisrichtlinie Ökostromprodukte, Merkblatt 1304". Die frühere Vergaberichtlinie für ein TÜV-Zertifikat „Bereitstellung von Strom aus Erneuerbaren Energien“ (Merkblatt VdTÜV 1303) wurde zurückgezogen, weil die Regelungen intern und extern zunehmend auf Kritik stießen und als nicht mehr sachgerecht angesehen wurden.

Die verbesserte Basisrichtlinie VdTÜV 1304, stellt nun die aktuellen Anforderungen für die Zertifizierung von Ökostrom dar.

tuevnord-zeichenÖkostromprodukte werden auch vom TÜV Nord zertifiziert. Grundlage der aktuellen Bewertungen ist die "VdTÜV-Basisrichtlinie Ökostromprodukte, Merkblatt 1304". Die frühere Vergaberichtlinie für ein TÜV-Zertifikat „Bereitstellung von Strom aus Erneuerbaren Energien“ (Merkblatt VdTÜV 1303) wurde zurückgezogen, weil die Regelungen intern und extern zunehmend auf Kritik stießen und als nicht mehr sachgerecht angesehen wurden.

Die verbesserte Basisrichtlinie VdTÜV 1304, stellt nun die aktuellen Anforderungen für die Zertifizierung von Ökostrom dar.

Wesentlicher Bestandteil des TÜV Nord Zertifikates für Ökostrom ist es wie bei anderen Zertifikaten auch, den weiteren Ausbau dieser Stromerzeugung zu fördern. Durch das TÜV Nord Zertifikat für Ökostrom ist der Stromversorger jedoch nicht so stark festgelegt, wie bei strengeren Zertifikaten (z.B. Grüner Strom-Siegel oder ok-power). Es ist jedoch zumindest verpflichtet, Maßnahmen hinsichtlich des weiteren Ausbaus von solchen Energieerzeugungsquellen in seiner Geschäftspolitik zu fixieren und den Kunden über die Fördermaßnahmen regelmäßig zu informieren.

Die Einhaltung dieser Anforderungen wird durch ein Zertifizierungs-Audit und jährliche Überwachungaudits regelmäßig überprüft. Das Audit beinhaltet unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Eine Überprüfung der Geschäftspolitik im Bezug auf Einhaltung des Förderergedankens nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
  • Eine Überprüfung der Abläufe und Prozesse für die Beschaffung und Abgabe der Strommengen (Bilanzen)
  • Eine Überprüfung der Werbeschriften und deren Aussagen auf "Wahrhaftigkeit"

Unter "Öko-Strom" versteht man im Verständnis des TÜV Nord den Strom, der aus folgenden Erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird:

Biogas
Biomasse
Deponiegas
Grubengas
Geothermie
Wasserkraft
Windenergie
Solarenergie

 

Einige wichtige Basisrichtlinien für die TÜV Nord Zertifizierung von Ökostrom

(Stand: 04 / 2011)

  • Der in Form eines Ökostromprodukts bereitgestellte Strom muss zu 100% aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden. Ein Anteil von maximal 50% des Stromes darf dabei jedoch aus umweltfreundlichen Anlagen zur Energieerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung (z. B. Erdgas) stammen.
  • Unter Erneuerbaren Energien versteht der Anbieter ausschließlich jene Energieträger und Technologien, die in der jeweiligen nationalen Gesetzgebung als erneuerbar definiert werden. Für Ökostromprodukte wird Grubengas ebenfalls als Erneuerbarer Energieträger akzeptiert.
  • Zertifiziert wird die tatsächlich vermarktbare Erzeugung.
  • Der im Rahmen des Ökostromproduktes bereitgestellte Strom kann auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückgeführt werden. Dabei können auch Zertifikate einbezogen werden, die im Rahmen anerkannter Zertifikatehandelssysteme ausgestellt wurden. Der Weg des erzeugten Stromes vom Erzeuger bis zum Kunden wird lückenlos geprüft.
  • Die Förderung der erneuerbaren Energien soll eine wesentliche Zielsetzung des Stromangebots und des anbietenden Unternehmens sein.
  • Aufschläge des Ökostromprodukts gegenüber einem vergleichbaren Standardtarif müssen der Förderung Erneuerbarer Energien, insbesondere dem Neubau von regenerativen Anlagen,zugutekommen.
  • Der Maximalzeitraum für den Ausgleich der Energiebilanz ist ein Jahr. Der Anbieter muss ein zuverlässiges Verfahren zur kontinuierlichen Sicherung der Deckung zwischen Erzeugung / Bezug und Abgabe nutzen.
  • Der Rücktritt des Kunden vom Stromlieferungsvertrag für den Ökostrom soll laut Vorgabe der Richtlinie einfach und risikolos sein und der Stromkunde der Stromversorger verpflichtet sich, die Kunden regelmäßig und korrekt über das zertifizierte Ökostromprodukt zu informieren.

 

Adresse:

TÜV NORD AG
Am TÜV 1
30519 Hannover
http://www.tuev-nord.de/de/Oekostrom_Biogas_7711.htm
Tel.: +49 511 986-0

(Stand: April 2011 - Alle Angaben ohne Gewähr)

 

Bewertung der TÜV Nord Zertifizierung für Ökostrom

Es gibt strengere Zertifzierungen: Bezüglich einer Investition in Neuanlagen macht das TÜV-Zertifikat keine allzu konkreten Auflagen an den Stromanbieter. Im Gegensatz zu einem RECS zertifizierten Ökostrom wird beim TÜV Nord aber zumindest verlangt, dass Preisaufschläge des Ökostromprodukts gegenüber einem vergleichbaren Standard-Tarif der Förderung Erneuerbarer Energien, insbesondere dem Neubau von regenerativen Anlagen, zugutekommen müssen. Genaue Vorgaben zum Ausbau erneuerbarer Energien macht der TÜV nicht.

Die TÜV Nord Basis-Zertifizierung ist demnach zu schwammig, wenn man strenge Kriterien an die Produktion von Ökostrom anlegt. Erst durch weitere und vom einzelnen Stromanbieter gesondert ausgewiesene Zusagen kann ein zusätzlicher Mehrwert für den Ausbau erneuerbarer Energien gesichert werden. Einige Ökostrom-Anbieter lassen deshalb weitergehende Maßnahmen auch über andere Zertifikate oder ähnliche unabhängige Prüfverfahren nachweisen.

Strengere Zertifizierungen im Vergleich zum TÜV Nord sind zum Beispiel das Grüner Strom-Label und das ok-power Label, weitere Infos hierzu unter folgenden Links.

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