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Flexstrom-Insolvenz - können Kunden kündigen und wechseln?

Flexstrom-Insolvenz - können Kunden kündigen und wechseln?

Der Stromanbieter Flexstrom meldete am 12.04.2013 Insolvenz an. Diese betrifft auch die Tochtergesellschaften OptimalGrün und Löwenzahn Energie. Welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf die Strom-Kunden?

Laut Flexstrom sei das Unternehmen zwar "profitabel, aber nicht mehr liquide". Ursache für die Insolvenz sei "vor allem die schlechte Zahlungsmoral zahlreicher Stromkunden". Außenstände zwängen den Stromanbieter zur Aufgabe. Nach der "schädigenden Berichterstattung" zahle nur ein Teil der Kunden seine Rechnungen pünktlich.

Mit rund 100 Millionen Euro seien Kunden bei FlexStrom oder den Tochtergesellschaften OptimalGrün und Löwenzahn Energie im Rückstand. Die seit 2003 bestehende Flexstrom könne diese Rückstände nicht mehr selbst schultern.

 

Verbraucherzentrale rät Kunden: Zeit zu handeln - fristlose Kündigung - neuen Stromanbieter suchen

Die Verbraucherzentrale NRW riet am Tag der Insolvenz betroffenen Haushalten noch, vorerst Ruhe zu bewahren. Die Insolvenz sei nicht gleichbedeutend mit einem Lieferstopp. So lange Flextrom-Kunden noch mit Energie versorgt werden, müssten sie sich vertragstreu verhalten und auch weiterhin die monatlichen Abschläge zahlen.

Doch die Lage hat sich offensichtlich geändert. Der insolvente Energiehändler Flexstrom kann seine Kunden inzwischen nicht mehr selbst mit Strom beliefern, da die vier überregionalen Netzbetreiber ihre Verträge mit Flexstrom zwischenzeitlich gekündigt haben.

Kein Grund zur Panik für Kunden, denn: Die Grundversorger, das sind in der Regel die Stadtwerke, übernehmen zukünftig im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung die Stromlieferungen. Die dort geltenden Strompreise sind allerdings selten die besten, doch man kann als Verbraucher natürlich alternativ einen neuen Vertrag mit einem Stromanbieter der eigenen Wahl abschließen.

Flexstrom-Kunden tun gut daran, sich auf der Website von Felxstrom über die aktuellen Aussagen zur Zahlungspflicht zu informieren. Bisher (Stand: 22.03.2013) wurde dort noch von Zahlungsverpflichtungen gesprochen, insbesondere wenn Kunden dafür auch Energie bezogen haben. Lediglich die Bankverbindung für Zahlungen hätte sich geändert.

Doch die Verbraucherzentrale NRW sieht das inzwischen anders und ruft Verbraucher dazu auf, tätig werden. Die Ankündigung des Insolvenzverwalters, die Belieferung der Kunden mit Strom und Gas einzustellen, gebe ihnen das Recht, ihre Verträge mit FlexStrom, Löwenzahn Energie oder OptimalGrün fristlos zu kündigen. Ebenfalls kündigen sollten laut den Verbraucherschützern Kunden, die ihren Stromvertrag erst kürzlich abgeschlossen, aber noch nicht bezahlt haben.

Gleichzeitig sollten "Betroffene nach Auffassung der Verbraucherzentrale alle Zahlungen einstellen, auch wenn der FlexStrom-Insolvenzverwalter, behauptet, dass die Kunden zu weiteren Zahlungen verpflichtet seien. Doch da FlexStrom keine Leistung mehr erbringt, hat der Insolvenzverwalter keinen Anspruch auf weitere Abschlagszahlungen." Daueraufträge sollten gekündigt und Einzugsermächtigungen widerrufen werden. Über weitere Details der Empfehlungen kann man sich beispielsweise auf der Website der Verbraucherzentrale NRW informieren oder bei Klärungsbedarf sich direkt telefonisch bzw. persönlich bei einer Verbraucherzentrale vor Ort Rat einholen.

Nach der Teldafax-Insolvenz aus dem Jahr 2011 ist die Flexstrom-Insolvenz bereits die zweite Pleite eines Billigstromanbieters in den letzten beiden Jahren. Für Flexstrom-Kunden gilt es nun, nicht unnötig mehr Geld an Flexstrom zu zahlen und sich einen neuen Stromanbieter mit fairen Preisen zu suchen.

(Alle Angaben ohne Gewähr) 

Siehe auch - Preis ist nicht gleich Preis - worauf ist beim Stromanbieter zu achten? Stromanbieter Wechsel-Tipps