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Energieausweis: Wie man ihn bekommt und was er aussagt

Energieausweis: Wie man ihn bekommt und was er aussagt

Seit Jahren steigen die Wohnnebenkosten stetig. Wer eine Wohnung mietet oder ein Haus kauft, interessiert sich daher natürlich auch für den energetischen Zustand der Immobilie. Dieser kann anhand des Energieausweises beurteilt werden. Es handelt sich hierbei um eine Art Steckbrief für Wohngebäude. Der Energieausweis enthält wichtige Kennziffern, die über die Energieeffizienz eines Hauses informieren. 

Wann ist ein Energieausweis nötig?

Laut der Verbraucherzentrale ist ein Energieausweis zur Immobilie spätestens dann notwendig, wenn das Objekt verkauft oder neu vermietet werden soll. Käufer und Mieter haben ein Recht darauf, vor ihrer Entscheidung die Inhalte aus dem Energieausweis einzusehen. Außerdem müssen manche Kenndaten schon in der Wohnungsanzeige genannt werden. Auch wer eine neue Immobilie baut, muss sich einen Energieausweis besorgen. Wer hingegen schon längere Zeit in seinem eigenen, bereits fertiggestellten Haus wohnt, kann auf den Energieausweis verzichten.

Was droht, wenn kein Energieausweis vorgelegt werden kann?

Der Eigentümer oder Vermieter einer Immobilie hat beim Verkauf oder bei der erneuten Vermietung einer Immobilie eine Übergabepflicht des Energieausweises. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, stellt das einen Verstoß gegen die Energieeinsparverordnung (EnEV) dar. Es drohen hohe Bußgelder, teils bis zu 15.000 Euro. Auch wenn die ausgestellten und übergebenen Energieausweise fehlerhaft sind, kann das mit Bußgeldern in Höhe von mehreren Tausend Euro geahndet werden. Ob die Verletzung der Übergabepflicht im Falle eines Mietshauses noch weitere Konsequenzen hat – etwa eine vorzeitige Kündigung durch den Mieter –, ist noch nicht eindeutig geklärt.

Wer stellt Energieausweise aus?

Energieausweise dürfen nur von Personen mit besonderen Qualifikationen ausgestellt werden. Sie müssen eine spezielle Aus- oder Weiterbildung absolviert haben und über Berufspraxis verfügen. Folgende Berufsgruppen dürfen beispielsweise Energieausweise erstellen: 

  • Architekten
  • Ingenieure
  • Handwerker
  • Physiker

Am einfachsten findet man Anbieter, die Energieausweise erstellen, bei der Suche im Internet.

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Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Man unterscheidet den Bedarfsausweis vom Verbrauchsausweis. Problematisch ist, dass beide Varianten zu unterschiedlichen Einschätzungen über den energetischen Standard führen. Die dafür notwendigen Daten werden auf unterschiedliche Weise erhoben und berechnet. Beim Bedarfsausweis werden die Kennwerte rechnerisch bestimmt – durch Baujahr, Bauunterlagen, Gebäude- und Heizungsdaten sowie standardisierte Rahmenbedingungen. Bedarfsausweise sind aussagekräftiger, da sie mehr Daten enthalten. Dementsprechend sind sie aber auch teurer.

Der Verbrauchsausweis hingegen berücksichtigt die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre sowie weitere Gebäudedaten. Die Daten für diesen Ausweis lassen sich einfacher erheben, aber die Kennwerte hängen stark vom individuellen Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner ab. 

Eine gute Übersicht, was ein bedarfs- und verbrauchsorientierter Energieausweis ist und wann man welchen benötigt, bietet der Artikel „Wichtige Fragen und Antworten zum Energieausweis“ auf immowelt.de.

Was sagen die Energiekennziffern aus?

Die Energieeffizienz unterscheidet man in Klassen von H bis A+. Diese Klassen geben Auskunft über die Gebäudeklassifizierung

A+ <30 Passivhaus oder KfW 40+-Haus
A <50 Gebäude, das die Vorgaben der EnEv 2016 oder besser erfüllt – also etwa die KfW 55 oder KfW 70 Häuser
B <75 Gebäude, welches den Standards der EnEv 2014 entspricht
C <100 Objekte, die energetisch besser sind als ein Gebäude, das der dritten Wärmeschutzverordnung von 1995 genügt
D <130  
E <160 Das Gebäude entspricht ungefähr den Standards der zweiten Wärmeschutzverordnung von 1982
F <200  
G <250 Diesen Verbrauch weist ein rudimentär gedämmtes Objekt auf, welches den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 genügt
H >250 Es handelt sich hierbei um einen energetisch schlechten, nicht sanierten Altbau

Wie hoch sind die Kosten für die Ausweisausstellung?

Es gibt unterschiedliche Anbieter, die Energieausweise gegen Gebühr ausstellen. Teilweise belaufen sich die Kosten auf weniger als 100 Euro. Dabei gilt: Verbrauchsausweise sind preiswerter als Bedarfsausweise, weil nicht so viele Daten erhoben werden müssen. Bei Billigangeboten für weniger als 25 Euro ist aber Vorsicht geboten. Solche Energieausweise haben dann häufig erhebliche Mängel bei der Datenerhebung.

Ausblick: Wie geht es mit dem Energieausweis weiter?

Die neue Bundesregierung plant, den CO2-Anteil der Heizkosten zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen. Bei Gebäuden mit hohem CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche soll der Vermieter einen höheren Anteil an den CO2-Kosten tragen. Bei gut gedämmten Häusern soll der größere Anteil beim Mieter liegen. So sollen Vermieter dazu gebracht werden, ihre Gebäude energetisch zu sanieren.

Zudem soll der Energieausweis durch einen Ressourcenpass ergänzt werden. Dafür soll die Nachhaltigkeit der Bauverfahren und des Baumaterials über den kompletten Lebenszyklus einer Immobilie ermittelt werden. Auf diese Weise möchte die Bundesregierung energieeffiziente Gebäude fördern.