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EnEV Änderungen - Höhere Bau-Standards + Kosten - geänderte KfW-Förderung

EnEV Änderungen - Höhere Bau-Standards + Kosten - geänderte KfW-Förderung

Strengere Vorgaben gelten seit dem 1. Januar 2016 für Neubauten durch eine zum Stichtag in Kraft getretene Verschärfung der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV). Diese wirkt sich ebenfalls auf die Möglichkeiten der Förderung für energieeffizientes Bauen durch die KfW aus.

Wohngebäude, die nach dem 1.1.2016 errichtet werden, müssen laut EnEV nun einen um 25 Prozent niedrigeren Primärenergiebedarf pro Jahr im Vergleich zu den Mindestvorgaben der Vorjahre erreichen.

Für Bauträger und Käufer ist klar, dass dies finanzielle Mehrkosten beim Bau bedeuten, die auch durch aktuelle niedrige Zinsen für Baufinanzierungen nicht aufgefangen werden können. Es kursieren allerdings unterschiedliche Einschätzungen über die Höhe der durchschnittlichen Mehrkosten ab 2016 durch die EnEV. Zwischen zwei bis zehn Prozent reichen viele Schätzungen. Klar ist aber auch, dass in der Langfristperspektive die Mehrkosten durch eingesparte Energieausgaben bei Häusern mit Eigennutzung die Kosten eingespart werden. Allerdings kann dies bei als Kapitalanlagen genutzten Wohnungen durchaus zu weiter steigenden Mieten für Neubauten beitragen.

 

Kein "Königsweg" zum kostengünstigen Erreichen der EnEv-Anforderungen?

Wie hoch die Mehrkosten im konkreten Bauprojekt durch die Energieeinsparverordnung 2016 sind, hängt unter anderem von den eingesetzten Techniken zur Verwendung von Heizenergie und dem Einsatz von erneuerbaren Energien ab. Zudem gibt es eine kurzfristige und langfristige Perspektive. 

Die EnEV beinhaltet dabei Regeln zur Bewertung von effiziente Technik in den Bereichen Heizung, Wassererwärme, Lüften bzw. Kühlen sowie die Dämmung bei Fenstern, Außenwänden, Dach und Decken.

So kann beispielsweise die Verwendung einer modernen Pelletheizung anstelle eines herkömmlichen Brennwertkessels oder die Verwendung einer Wärmepumpe kurzfristig Mehrkosten für den Bau bedeuten. Allerdings kann dies bei der Berechnung der Energiebilanz des Neubauprojektes auch die Anforderungen und Kosten an anderen Stellen reduzieren, um in der Gesamtbilanz die gesetzlichen Mindestanforderungen zu erreichen.

Eine Besonderheit der Energiebilanz ist nämlich, dass nicht nur der errechnete Energiebedarf eines Hauses berücksichtigt wird, sondern auch die verwendeten Energieträger. Erneuerbare Energien bringen dabei Pluspunkte gegenüber fossilen Brennstoffen beim sogenannten "Primärenergiefaktor". 

In der Langfristperspektive können sich zudem etwas höhere Kosten in der Bauphase durch jährlich niedrigere Energiekosten für Bauherren rechnen.

Siehe auch: Passende Angebote finden für Heizungstechnik und Solaranlagen.

 

Änderungen bei der KfW-Förderung

Indirekt kann die verschärfte Energieeinsparverordnung speziell in der Übergangsphase auch Auswirkungen auf die Erteilung der günstigen KfW-Förderkredite haben. Nicht alle aktuellen Bauprojekte sind auf die geänderten Vorgaben angepasst. Die KfW ändert deshalb ihre Förderprogramme mit leichter Verzögerung. Das bisherige KfW-Effizienzhaus 70 gilt in Zukunft als Quasi-Standard für den Neubau und verliert damit seine besondere Förderfähigkeit. Lediglich bis zum 31. März 2016 kann für Bauten nach diesem Stand noch eine Förderung beantragt werden.

Baufinanzierungen zu günstigen KfW-Konditionen können aber weiterhin für das KfW-Effizienzhaus 55 und 40 beantragt werden. Positiv: Der Förderhöchstbetrag im KfW-Programm "Energieeffizient Bauen" wird ab April 2016 sogar von 50.000 Euro auf 100.000 Euro hochgesetzt.

Bereits zum 1. März wird eine neue Förderstufe eingeführt: Das Effizienzhaus 40 Plus. Besonders an diesem neuen Standard ist, dass ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs unmittelbar am Gebäude erzeugt und gespeichert wird.

Siehe auch: Passende Angebote finden für Heizungstechnik und Solaranlagen.