Diese Steigerung ist laut Destatis zum Teil auf die Erhöhung der EEG-Umlage zurück zu führen. Die EEG-Umlage stieg von 3,59 Cent (2012) auf 5,28 Cent in 2013.
Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der Versorgungsunternehmen je Kilowattstunde Strom, berechnet aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden. Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Strom zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen nutzen zu dürfen.
Der Durchschnittserlös bei der Abgabe an alle Letztverbraucher belief sich laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2013 auf 16,01 Cent je Kilowattstunde, das bedeutet ein Plus von 8,6 % gegenüber 2012. Bei der Abgabe an Haushaltskunden erlösten die Versorgungsunternehmen 2013 im Durchschnitt 23,19 Cent je Kilowattstunde, dies waren 10,9 % mehr im Vergleich zum Jahr 2012.