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Öko-Heizung - EEG-Pflicht im Neubau

Öko-Heizung - EEG-Pflicht im Neubau

Heizungstechnik -Seit dem 1. Januar 2009 schreibt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, kurz EEG (Link zum Gesetzestext des EEG) bei neuen Bauanträgen den Einsatz von erneuerbaren Energien in der Heizungstechnik vor. Quasi über Nacht werden Bauherren damit zwar zu Ihrem Glück verpflichtet. Die eindeutig positive Nachricht dabei ist jedoch, dass - Preis hin, Preis her, der Einbau einer Solaranlage, Biomasseheizung oder Wärmepumpe sich langfristig rechnet.

 

Das EEG-Gesetz beinhaltet klare Regeln und ebenso definierte Ausnahmen von der Pflicht zur Öko-Heizung. Dabei stehen dem Bauherrn verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Wer Solarkollektoren einsetzen möchte, muss damit zukünftig mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs in seinem Haus decken können. Für ein Standard-Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus sind 0,04 Quadratmeter Kollektorfläche pro Quadratmeter Nutzfläche ausreichend. Mit anderen Worten, für ein Haus mit 120 Quadratmetern Wohnfläche ergäbe das einen Wert von 4,8 Quadratmeter Solarkollektoren.

Andere Werte gelten bei einer Heizungstechnik wie der Heizung mit Holzpellets (oder auch Scheitholz) bzw. beim Einsatz einer Wärmepumpe. Bei diesen Heizungstechniken müssen zumindest 50 Prozent der Wärme mit dieser Technik erzeugt werden.

Keine Regel ohne Ausnahme. Auf diese Art von Öko-Heizung darf verzichten, wer in seinem Neubau den Energiebedarf des Hauses durch eine besonders effiziente Wärmedämmung drastisch senkt. Genauer gesagt, wenn man nach den offiziellen Berechnungen 15 Prozent unter die gesetzlich definierten Grenzwerten der Energieeinsparverordnung bleibt. Weitere Ausnahmen gelten, wenn das Haus seine Abwärme entsprechend technisch nutzt oder seine Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung bezieht bzw. aus einem Nah- oder Fernwärmenetz, dessen Energie von einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage erzeugt wird.

Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetz zum Einsatz von Erneuerbaren Energien (EEG) eine klare Ausrichtung. Bis 2020 sollen erneuerbare Energien mindestens 14 Prozent der Wärmeversorgung in Gebäuden abdecken. Die Regelung gilt deshalb für alle neuen Bauanträge ab Anfang 2009 mit über 50 Quadratmeter Nutzfläche. Ausgenommen sind davon übrigens Modernisierungen älterer Häuser.

Zwei gute Nachrichten zum Schluss: Langfristig gesehen zeigen Vergleichsrechnungen, dass sich die Investition in neue Heizungstechnik auch für den eigenen Geldbeutel lohnt. Die Kosten für die Anfangsinvestition werden zudem auch über genau dieses Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz finanziell gefördert, so zum Beispiel das Ausrüsten von Neubauten mit Solarkollektoren. Auf lange Sicht also ein guter Deal für die Umwelt und für die Werthaftigkeit des eigenen Hauses.