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Stromanbieter müssen vor Preiserhöhungen besser informieren

Stromanbieter müssen vor Preiserhöhungen besser informieren

Verbraucher, die im Rahmen der allgemeinen Versorgungspflicht mit Strom und Gas beliefert werden, müssen rechtzeitig vor Inkrafttreten jeder Preiserhöhung über deren Anlass, Voraussetzungen und Umfang informiert werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil festgelegt.

Allein ein nachträgliches Kündigungsrecht reicht laut der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nicht aus. Danach verstießen die deutschen Preisvorschriften von 2005 bis 2008 gegen europäisches Recht. In den konkreten Fällen, zu denen der EuGH zu beraten hatte, erlaubten die Richter den Kunden ausdrücklich auch Rückzahlungsansprüche für die Vergangenheit.

Der EuGH sprach sich mit seinem Urteil gegen die Wirksamkeit von Klauseln in Verträgen für deutsche Tarifkunden aus, in denen Unternehmen die Preise einseitig anheben können. Diese Regeln entsprächen nicht dem europäischen Recht. Strom- und Gasanbieter müssen ihre Kunden vor einer Preiserhöhung künftig besser über Grund und Umfang informieren. 

Bei Preiserhöhungen der letzten drei Jahre könnten eine Reihe von Kunden Rückforderungen stellen, allerdings gibt es dabei einiges zu beachten. Mehr dazu erklärt erklärt Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher in einem Interview mit dem Deutschlandfunk.