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Neu in 2017: Tausch alter Heizkessel + Heizungslabel

Neu in 2017: Tausch alter Heizkessel + Heizungslabel

Neue Regeln für den Betrieb von Heizungen in Bestandsbauten. Das "Heizungslabel" ist seit 2017 für alte Heizkessel verpflichtend. Heizkessel, die vor über 30 Jahren eingebaut wurden, dürfen unter bestimmten Umständen nicht mehr betrieben werden.

Das sogenannte "Heizungslabel" ist ab 2017 auch für Heizkessel ab 15 Jahren verpflichtend. Darauf weist die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online mbH hin. Die Kennzeichnung mit einem Effizienzklassen-Label war bisher bereits für neue Heizkessel vorgeschrieben. Ab 1. Januar muss der Bezirksschornsteinfeger nun auch alte Heizkessel in die Effizienzklassen A++ bis E (Neuanlagen: bis G) einordnen und das passende Heizungslabel anbringen. Die dabei entstehenden Kosten werden den Schornsteinfegern vom Bund erstattet.

 

Alte Heizungen - Heizkessel jetzt prüfen

Ein weiterer Baustein der behördlich verordneten Energie-Effizienz betrifft Heizkessel, die vor über 30 Jahren eingebaut wurden. Heizkessel mit einer Nennleistung zwischen 4 und 400 Kilowatt (kW), müssen nun ausgetauscht werden. Weiterhin erlaubt ist laut co2online der Betrieb jedoch für alte Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel. Ebenso ausgenommen von der Pflicht zum Tausch sind Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, wenn sie das Gebäude schon vor dem 1. Februar 2002 bewohnt haben.

Es kann sich aber trotzdem durchaus lohnen, die Modernisierung 15 bis 20 Jahre alter und damit oft auch reparaturanfälliger Heizkessel rechtzeitig zu prüfen. Durch die Energie-Effizienz moderner Geräte rechnet sich ein Austausch oft schneller als man denkt.

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