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Viele Fehler in Heizkostenabrechnungen

Viele Fehler in Heizkostenabrechnungen

Heizung / Heizkostenabrechnung - Laut einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sind viele Heizkostenabrechnungen fehlerhaft. Bei der Erhebung wurden insgesamt 648 Heizkostenabrechnungen von Hausverwaltungen und Vermietern untersucht. Mit sehr ärgerlichen Ergebnissen für die Mieter. 

 

Knapp die Hälfte (47%) der von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in den letzten 10 Jahren überprüften Heizkostenabrechnungen waren laut der Auswertung fehlerhaft. Ohne erkennbaren Fehler war den Zahlen zufolge nur ein gutes Drittel (36%) der analysierten Abrechnungen. Bei 17% gab es immerhin Klärungsbedarf.

Sehr häufig lagen die Abrechnungsfehler zum Beispiel bei einer falschen Bewertung des Brennstoffverbrauchs, vor allem bei Ölzentralheizungen. Typische Probleme waren hier ein fehlender Anfangs- oder Restbestand bzw. ein Anfangs- und Restbestand, der über mehrere Zeiträume immer mit den gleichen Werten angegeben wurde. Zum Teil wurden auch schlicht Fehler bei der Berechnung der Kosten der verbrauchten Menge gemacht.

Ebenfalls beliebt laut den Verbaucherschützern: Kosten, die zu mehr als 70 % nach Verbrauch abgerechnet werden. Die Heizkostenverordnung schreibt jedoch vor, dass maximal 70% der Kosten nach Verbrauch und mindestens 30 % als Grundkosten nach der Fläche abzurechnen sind.

Zudem fiel auf, dass auch Warmwasserkosten zu häufig über eine Pauschale abgerechnet wurden. Das ist laut Verbraucherzentrale jedoch nur im Ausnahmefall zulässig. 

Ebenso nennenswert ist eine fehlerhafte oder nicht nachvollziehbare Nutzergruppentrennung, wenn die Aufteilung der Gesamtkosten zwischen unterschiedlichen Mietergruppen wie Privatmietern und gewerblichen Mietern falsch oder nicht nachvollziehbar war.

Neben weiteren unterschiedlichen Detailfehlern bei den Heizungsbetriebskosten, zu hohen Betriebsstromkosten, zu hohen Kosten für Wartung und Reinigung etc. gibt es einen weiteren interessanten Punkt, der vor allem in älteren Mietshäusern nicht selten ist - eine fehlende verbrauchsabhängige Abrechnung.

Die Heizkostenverordnung verlangt laut Verbraucherzentrale grundsätzlich eine verbrauchsabhängige Abrechnung. Dies setze die Ausstattung mit Erfassungsgeräten voraus. Eine Aufteilung der Kosten zu 100 % anhand der Flächenanteile der Wohnungen sei nur im Ausnahmefall zulässig, wenn im Gebäude zwei Wohneinheiten vorhanden sind, von denen eine vom Hauseigentümer bewohnt wird (etwa ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung).

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät allen Mietern, die eigene Heizkostenabrechnungen genau unter die Lupe zu nehmen und bei Unklarheiten sich fachkundigen Rat einzuholen. Auch die Verbraucherzentralen selbst bieten vielerorts Rat zu dieser Themenstellung.

Siehe auch:

Sind meine Heizkosten zu hoch?

Heizkörperthermostate im Test - Elektronische Thermostate